Leistungsschein für Wartungsleistungen

Nach Produktivsetzung nimmt der Auftragnehmer zu den auf der Webseite nach Anmeldung unter „Kontakt“ ersichtlichen jeweils aktuellen Hotline Zeiten des Auftragnehmers für diesen Umfang ohne weiteren Nachweis Mängel an Funktionsweise und Datenübertragung entgegen und beseitigt diese innerhalb angemessener Frist. Arbeitsstunden im Sinne dieses Vertrages sind Zeiträume innerhalb dieser Spanne. Die Meldung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden.

Darüberhinaus werden Weiterentwicklungen bereitgestellt.

Mängeldefinition 

Ein Mangel des Programms oder der Datenübertragung liegt vor, wenn:

  • das Programm bei vertragsgemäßem Einsatz die in der Produktbeschreibung des Programms festgelegten Funktionalitäten nicht erbringt oder

  • es sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Programmen der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art des Programms erwarten kann.

Ein Mangel liegt (insbesondere) nicht vor, wenn

  • sich das Vorliegen einer der vorgenannten Voraussetzungen nur unwesentlich auf die Nutzung des Programms auswirkt;

  • eine Störung durch unsachgemäße Behandlung des Programms hervorgerufen wurde;

  • die im Einzelvertrag benannten besonderen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden;

  • die Ursache für eine Störung nicht in dem Programm liegt, sondern durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in der Sphäre des Auftragnehmers liegen

Wartungsleistungen / Mängelbeseitigung 

Der Auftragnehmer beseitigt innerhalb angemessener Frist ihm gemeldete Mängel des Programms.

Auftretende Mängel werden von den Vertragsparteien einvernehmlich als betriebsverhindernde, betriebsbehindernde oder sonstige Mängel eingeordnet. Erzielen die Vertragsparteien nicht unverzüglich ein Einvernehmen, entscheidet der Auftragnehmer über die Einordnung nach billigem Ermessen.

Je nach Einordnung eines Mangels gelten folgende Reaktions- und

Wiederherstellungszeiten


Betriebsverhindernder Mangel:

Reaktionszeit: 8 Arbeitsstunden /Wiederherstellungszeit: 16 Stunden

Ein betriebsverhindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung des Programms beispielsweise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder Antwortzeiten unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird (und dieser Mangel nicht mit zumutbaren technischen und/oder organisatorischen Hilfsmitteln umgangen werden kann).

Betriebsbehindernder Mangel:

Reaktionszeit: 16 Arbeitsstunden /Wiederherstellungszeit: 32 Stunden

Ein betriebsbehindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung des Programms beispielsweise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder Antwortzeiten zwar nicht unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird, die Nutzungseinschränkung(en) aber zugleich nicht nur unerheblich ist (sind) und mit zumutbaren technischen und/oder organisatorischen oder sonstigen wirtschaftlichen zumutbaren Mitteln umgangen werden kann (können).

Sonstiger Mangel:

Reaktionszeit: 40 Arbeitsstunden /Wiederherstellungszeit: 80 Stunden

Ein sonstiger Mangel liegt vor, wenn die Nutzung des Programms nicht unmittelbar und/oder nicht bedeutend/erheblich beeinträchtigt wird, wie etwa bei ungünstig definierten Grundeinstellungen oder fehlenden „Nice-to-have-Funktionen“.

Weiterentwicklungen / Lieferung neuer Programmteile

Bei ausgelieferter Software stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle vom Auftragnehmer freigegebenen Updates/Upgrades/Releases/Versionen (insgesamt „Programmteile“) des Programms zur Verfügung. Bei der Bereitstellungen von Cloud Services wird die jeweils aktuellste erprobte Version zur Verfügung gestellt.

Der Auftragnehmer wird das Programm weiterentwickeln und dem Auftraggeber die Weiterentwicklung in Form neuer Programmteile zur Verfügung stellen. Gegebenenfalls erforderlich werdende Implementierungsaufwände sind gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber ist zur Implementierung der Weiterentwicklungen nicht verpflichtet. 

Ändern sich die Rahmenbedingungen, die für die bestimmungsgemäße Nutzung des Programms von Bedeutung sind, so stellt der Auftragnehmer entsprechende Anpassungen rechtzeitig vor deren Inkrafttreten/innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung.

Die Lieferung von Programmteilen erfolgt beim simple system Cockpit® in Form des Objektcodes und des Quellcodes a) als Download in elektronischer Form über das Internet oder b) auf einem marktüblichen Datenträger. Die Lieferung von Programmteilen bei cloud services erfolgt durch Bereitstellung des aktualisierten Service am Übergabepunkt.

Mitwirkung 

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer in angemessenem Umfang bei der Erfüllung der Leistungen auf eigene Kosten unterstützen. Bei den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers handelt es sich um Obliegenheiten des Auftraggebers.

Er wird auf Anforderung durch den Auftragnehmer oder soweit für ihn erkennbar die vom Auftragnehmer erhaltenen Programme und oder Programmteile nach näheren Hinweisen vom Auftragnehmer einspielen und die vom Auftragnehmer übermittelten Vorschläge und Handlungsanweisungen zur Mängelbehebung einhalten.